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   BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81   

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https://dejure.org/1982,4901
BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81 (https://dejure.org/1982,4901)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1982 - 6 CB 190.81 (https://dejure.org/1982,4901)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1982 - 6 CB 190.81 (https://dejure.org/1982,4901)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentlicher Verfahrensmangel durch Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Hinwirkung auf die Ergänzung unzureichender tatsächlicher Angaben - Anforderungen an die Urteilsbegründung in ...

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  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Wie der Senat insbesondere in BVerwGE 61, 365 näher ausgeführt hat, muß in Kriegsdienstverweigerungssachen die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen maßgebend gewesen sind.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Das Verwaltungsgericht hat nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen der Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 31.74 - und vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26) dem Kläger zur Last gelegt, er sei bei der von ihm zu verlangenden geistigen Auseinandersetzung mit den einschlägigen Problemen nicht zu logisch völlig richtigen widerspruchsfreien Ergebnissen gekommen.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seinem in der Beschwerdeschrift (S. 5) erwähnten Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - (BVerGE 39, 269 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38 = MDR 1972, 806) klargestellt, daß bei der von einem Kriegsdienstverweigerer für den Fall einer solchen Konfliktsituation erwarteten Entscheidung zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens nicht die Wahl der Verhaltensalternative, sondern die dieser Wahl zugrundeliegende Motivation rechtlich bedeutsam ist.
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Vielmehr hat es auf der Grundlage der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90] m.N.) angenommen, die Differenzierung des Klägers zwischen Aktiv und Passiv mache deutlich, daß ihm eine Abwägung unter dem Gesichtspunkt ethisch-moralischen Wertungen fremd sei.
  • BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80

    Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Die Bemerkung, der Kläger habe keine in sich schlüssige Stellungnahme zur Frage von Befreiungsbewegungen in der dritten Welt abgegeben (S. 11 des Urteils), ist deshalb nicht als eine das Urteil tragende Abweichung von den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis der geistigen Auseinandersetzung entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu auch BVerwGE 60, 278 und 336) anzusehen.
  • BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Das bedeutet aber nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinander setzen muß; vielmehr genügt die Anführung der tragenden Gründe (vgl. Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 88.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zum Waffeneinsatz gegen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Der Fall einer Parteiaussage mit verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen rechtlichen Folgen führen können (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 88.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 51]), lag hier nicht vor.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 31.74

    Definition der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Das Verwaltungsgericht hat nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen der Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 31.74 - und vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26) dem Kläger zur Last gelegt, er sei bei der von ihm zu verlangenden geistigen Auseinandersetzung mit den einschlägigen Problemen nicht zu logisch völlig richtigen widerspruchsfreien Ergebnissen gekommen.
  • BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
    Anders könnte dagegen eine Fallgestaltung zu würdigen sein, bei der der Kriegsdienstverweigerer nicht vor die Wahl gestellt ist, selbst durch Tun oder Unterlassen notwendigerweise an der Vernichtung von Menschenleben mitwirken zu müssen, etwa im Falle seiner Bereitschaft, sich an einer bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzung in einem anderen Land zu beteiligen, statt durch Unterlassung dieser Beteiligung eine Mitverantwortung an der weiteren Existenz einer Diktatur zu fühlen (vgl. dazu Beschluß vom 16. März 1981 - BVerwG 6 B 27.81 -).
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